Wann ist ein Pferd ein “Schlachtpferd”?

admin am 12. August 2010 um 15:19

Laut Gesetz ist jedes Pferd grundsätzlich als (potentielles) Schlachtpferd anzusehen.

Damit ist Besitz bzw. die Haltung von Pferden vom Gesetzgeber generell als Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft eingestuft und wird rechtlich genauso wie jede Kälbermast, Schweinezucht oder Legebatterie behandelt.

Die Pferdehalter (auch also z.B. der Pensionstallbesitzer) unterliegt damit den hohen und strengen Anforderungen der Lebensmittelsmittelproduktion mit allen ihren entsprechenden Gesetzen und Verordnungen (wie z.B. der ständigen Nachweispflicht über die Identität, der Herkunft und dem Verbleib eines jeden einzelnen Tieres, vor allem aber auch über jede einzelne Behandlung und Medikamentengabe bei jedem einzelnen Tier.

Sein “Betrieb” ist in regelmässigen Abständen durch das Veterinäramt zu kontrollieren, wobei neben der tierschutzgerechten Haltung der Tiere v.a. aber auch die Führung des Bestandsbuches, die Equidenpässe, die Anwendungs- und Abgabebelege von Medikamenten und der Medikamentenbestand überprüft werden. Verstösse werden entsprechend der Gesetzeslage geahndet (Ordnungswidrigkeiten, Straftatbestände).

Nur eine Eintragung bei ALLEN Pferden eines Bestandes in ihrem jeweiligen Equidenpass, die bescheinigt, dass das Pferd NICHT durch Schlachtung zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, entbindet den Besitzer bzw. Halter (Stallbesitzer) von den Auflagen eines lebensmittelproduzierenden Betriebes.

Diese Bescheinigung erfolgt im Equidenpass, ist sowohl vom Besitzer als auch vom Tierarzt (oder Zuchtverband, Behörde) zu unterschreiben und ist nicht mehr änderbar.

Kennzeichnungspflicht nach EU-Verordnung 504/2008

admin am 12. August 2010 um 14:14

Besitzer diesjährig geborener Fohlen waren die ersten, die sich unmittelbar mit den Auswirkungen der EU-Verordnung 504/2008 auseinandersetzen mussten.

Zur Eintragung ihrer Fohlen mussten diese zuerst eine Betriebsnummer beantragen und bekamen dann einen Transponder zum Chippen ihrer Fohlen zugesandt. Nach erfolgter Kennzeichnung (i.d.R. durch den Haustierarzt)  erhält jedes Fohlen seinen Equidenpass, der ihn lebenslang begleitet.

Die Verordnung, die bisher wenig bekannt gemacht wurde, umfasst aber die Kennzeichnung aller Pferde (und anderer Equiden wie Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras etc.)

So müssen inzwischen ausnahmslos alle Pferde -sofern sie bisher noch keinen Equidenpass hatten- seit Ende 2009 eine individuelle Kennzeichnung (Transponder) und einen Equidenpass besitzen.

Geschützt: Info Impfen PW-geschützt

admin am 6. Juni 2007 um 03:36

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News - Herpes-Infektionen

admin am 6. Juni 2007 um 03:34

Aus aktuellem Anlass: Equine Herpes-Viren (EHV) sind weltweit verbreitet. In Deutschland haben mindestens 70% der Pferde nachweislich Kontakt mit EHV gehabt. Diese Viren, bei denen man 5 verschiedene Serotypen (EHV 1,2,3,4,5) unterschiedet, sind für unterschiedliche Krankheitsbilder verantwortlich:

  • fieberhafte (meist eher milde verlaufende) Atemwegserkrankungen
  • seuchenhafte Aborte in Gestüten
  • Trübungen an der Hornhaut von Pferdeaugen

Am gefürchtesten ist ein schwere Erkrankungsform, bei der neben oder nach fieberhaften Atemwegsirritationen zusätzlich das Zentrale Nervensystem angegriffen wird. Die Pferde zeigen hierbei Ataxien (=Unkoordiniertheit) in unterschiedlich starken Ausprägungen. Diese können reichen von leichtem Schwanken in der Hinterhand bis hin zu Festliegen mit Todesfolge.

Die Viren werden durch Tröpfcheninfektion verbreitet und breiten sich i.d.R. nach und nach im jeweiligen Pferdebestand aus. Bei Beachtung allgemeiner Hygieneregeln und konsequenter Quarantäne des gesamten Bestandes bis über das letzte Auftreten von verdächtigen Symptomen hinaus ist ein Übergreifen auf weitere Bestände erfahrungsgemäß verhinderbar.

Da sich die Herpesviren im Pferdekörper weitestgehend einer Therapie entziehen, ist der infizierte Organismus v.a. auf sich selbst gestellt und der Verlauf oft schicksalshaft. Eine Behandlung im Erkrankungsfalle beschränkt sich daher auf eine symptomatische Therapie, die aus fiebersenkenden, entzündungshemmenden und  immunstimmuliernden Medikationen  und Antibiotikagaben gegen die häufig sekundär auftretenden bakteriellen Begleitinfektionen besteht.

Die besten Chancen zur Verhinderung oder zu einem möglichst glimpflichen Verlauf einer Infektion werden durch die regelmäßige halbjährliche Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung gegen Herpesviren erreicht. Erfahrungsgemäß läßt sich der Infektionsdruck durch die konsequente regelmäßige Durchimpfung des gesamten jeweiligen Pferdebestandes drastisch reduzieren und damit das Infektionsrisko für das einzelne Pferd nochmals beträchtlich senken.